Information Krisenstab 02.07.2020

Information des Krisenstabs am 2. Juli 2020 16:15:

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 2. Juli, 16:00 Uhr

 

Bestätigte Infektionen (3) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 19. Juni bereits in Quarantäne, Ergebnis am 22. Juni Nachmittags – Quarantänezeitraum bis 3. Juli 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 20. Juni bereits in Quarantäne, Ergebnis am 23. Juni Vormittags – Quarantänezeitraum bis 4. Juli 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 20. Juni bereits in Quarantäne, Ergebnis am 23. Juni Nachmittags – Quarantänezeitraum bis 4. Juli 2020)

 

Aktuelle Verdachtsfälle (5):  

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse

·         1 Mitarbeiter/in Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Am Nordwestbahnhof

·         1 Nutzer/in Werkstätte Molkereistraße

·         1 Mitarbeiter/in Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Albertisgasse


Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Mit 29. Juni 2020 wurde der Krisenstab um die jeweiligen Betriebsratsvorsitzenden (bzw. ihre Stellvertretungen) der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH und der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH erweitert. Wir freuen uns auf die aktive Mitwirkung der Betriebsräte im Krisenstab und bedanken uns für die Bereitschaft zur Mitwirkung.

Testungen – Erklärungen und Ablauf

Am 2. Juli 2020 erfolgte eine Volltestung (PCR-Tests) am Standort des Lehrbetriebs Technologiezentrum für alle Mitarbeiter/innen sowie Teilnehmer/innen, die Ergebnisse werden am Montag erwartet. Da immer wieder Fragen zum Thema Testungen im Krisenstab einlangen, möchten wir informieren, welche Testverfahren es derzeit gibt.

1.    Nachweis einer akuten Erkrankung

Dieser Nachweis erfolgt standardmäßig mittels PCR-Test (Polymerasekettenreaktion). Der PCR Test dient nur dem Nachweis einer aktuellen COVID-19-Virusinfektion.

Für PCR-Tests werden Proben mittels Nasen- oder Rachenabstrich entnommen.

Die Durchführung des Abstrichs muss durch geschultes Personal erfolgen, da bei ungenauer Abnahme die Fehlerhäufigkeit (falsch negativ) sehr hoch ist.

Auch der richtige Zeitpunkt ist für einen Nachweis wichtig. Sowohl zu früh als auch zu spät durchgeführt, kann der PCR Test falsch negative Ergebnisse liefern.

Das bedeutet, dass ein PCR Test in jedem Fall eine Momentaufnahme darstellt, dessen Ergebnis erst mit einer entsprechenden Wahrscheinlichkeit (wie: Vorliegen von Symptomen, Kontakt mit erkrankten Personen, Aufenthalt in Risikogebieten) entsprechend aussagekräftiger wird.

PCR-Tests in der Frühphase der COVID-19-Erkrankung können – abhängig von der Qualität der Probe – mit hoher Genauigkeit das Virus nachweisen. Ein positives Testergebnis bedeutet, eine Ansteckung mit COVID-19 ist erfolgt. Schnelltests liefern derzeit noch keine ausreichend gesicherten Ergebnisse.

Das Ergebnis der PCR-Tests wird nur von den zuständigen Gesundheitsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistratsabteilung) mitgeteilt.

2.    Nachweis einer abgelaufenen Infektion mit COVID-19

So genannte Antikörpertests (AK-Tests) überprüfen das Vorhandensein von Antikörpern gegen ein Virus im Blut.

Für einen AK-Test ist eine Blutabnahme erforderlich.

Da Antikörper erst im weiteren Infektionsverlauf gebildet werden, können sie etwa 12-14 Tage nach einer Infektion nachgewiesen werden.

Ein positives Testergebnis bedeutet, dass der Körper Abwehrstoffe (Antikörper = AK) gegen das Virus gebildet hat.

Ein positiver AK-Test auf COVID-19 kann derzeit mit recht hoher Wahrscheinlichkeit eine Aussage treffen über das Vorhandensein:

·         einer aktuell noch laufenden oder

·         einer zurückliegenden Infektion mit COVID-19

Der positive Test kann jedoch keine gesicherte Aussage treffen über:

·         Das Vorliegen einer Immunität (d.h. ob eine erneute Infektion mit COVID-19 ausgeschlossen ist)

·         Die Dauer einer eventuellen Immunität

·         Ob eine Person noch infektiös ist

Ein negativer AK-Test kann keine gesicherte Aussage treffen über:

·         Das Nicht-Bestehen einer Immunität

(auch mit negativem AK Test kann eine Immunität vorliegen, die durch Zellen, nicht durch Antikörper vermittelt wird)

Derzeit gibt es noch wenig Information über die Qualität der Antikörpertests. Aus diesem Grund sollten nur qualitätsgeprüfte Labors für die Durchführung von AK-Tests herangezogen werden.

Da es auch verschiedene Arten von Antikörpern gibt, sollte die Interpretation des Ergebnisses auf jeden Fall durch /mit einer fachkundigen Person erfolgen.

Erinnerung: Abklärung von COVID-19-Verdachtsfällen am Wochenende

Seit Mitte Mai gibt es bis auf Widerruf an Wochenenden (Freitag ab 14.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr) einen telefonischen Bereitschaftsdienst für die Meldung und Abklärung von Verdachtsfällen – die Telefonnummer lautet 0676 / 911 15 60. Die Bereitschaftsdienste werden abwechselnd von Frau Immervoll, Frau Fuchs, Frau Wieder, Frau Nazarevic und Frau Hadler besetzt sein.  

Erinnerung: E-Mail-Verteiler corona@jaw.at

Um Standortleitungen das Verteilen der Information im Fall positiver Corona-Tests an Bereichsleitung, Arbeitsmedizin sowie Gesundheits- und Pflegeberatung zu vereinfachen, wurde der E-Mail-Verteiler corona@jaw.at eingerichtet, der die Information automatisch an diesen Empfänger/innen-Kreis weiterleitet.

Aktuelle Reisewarnungen

Am 1. Juli wurde seitens des Außenministeriums wegen der steigenden Zahl von Coronavirus-Fällen in den Ländern des Westbalkans eine Reisewarnung für Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Albanien und den Kosovo verhängt. Die Reisewarnung – Sicherheitsstufe sechs – empfiehlt Österreicherinnen und Österreichern „dringend“, das betroffene Land zu verlassen. COVID-19-Tests oder eine 14-tägige Heimquarantäne sind bei einer Einreise aus den Westbalkan-Ländern bereits jetzt Pflicht.

Aufgrund der globalen Ausbreitung des Coronavirus gelten derzeit Reisewarnungen für 29 Staaten (hier die aktuelle Liste): Ägypten; Albanien; Bangladesch; Belarus; Bosnien und Herzegowina; Brasilien; Chile; Ecuador; Indien; Indonesien; Iran; Kosovo; Mexiko; Montenegro; Nigeria; Nordmazedonien; Pakistan; Peru; Philippinen; Portugal; Russland; Schweden; Senegal; Serbien; Südafrika; Türkei; Ukraine; USA; Vereinigtes Königreich.

Zudem gelten aktuell partielle Reisewarnungen für die chinesische Provinz Hubei, die Landkreise Gütersloh und Warendorf im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen und die italienische Region Lombardei.

Seitens des Krisenstabs möchten wir mit Nachdruck darauf hinweisen, dass die bewusste Reise in ein Land, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, und eine daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit/Quarantäne ein Verschulden an der Dienstverhinderung/Fahrlässigkeit bedeutet und kein Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung besteht. Informationen dazu gibt es etwa auf der Seite des ÖGB bzw. auch auf der Seite des Sozialministeriums.

Stopp Corona App

Eine digitale Unterstützung zur Findung möglicher Kontaktpersonen bei einer Corona-Erkrankung kann die Stopp-Corona-App sein, weshalb diese auch seit Anfang April im App-Store von Jugend am Werk zum Download zur Verfügung steht. Nachdem es  am 26. Juni 2020 ein neues Update gab, möchten wir die Gelegenheit nutzen und nochmals auf die Stopp-Corona-App auf den Diensthandys hinweisen – selbstverständlich gibt es keine Verpflichtung zur Nutzung dieser App!
Sollten Sie die App bereits heruntergeladen haben, werden Sie beim Einstieg automatisch zu einer Aktualisierung aufgefordert. Sollten Sie Probleme beim Download auf das Diensthandy haben, können Sie sich gerne an unsere IT-Abteilung unter
helpdesk@jaw.at wenden.

Aktuelle Schutzmaßnahmen im Bereich der Werkstätten und Tagesstrukturen

Mit 1. Juli 2020 wurde an allen Standorten der Werkstätten und Tagesstrukturen sowie im Fahrtendienst der Normalbetrieb unter Einhaltung der gelockerten Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen. Die Abstandsregelung wurde auf 1 Meter verkürzt. Bei Unterschreitung des Mindestabstandes ist beidseitig ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei Durchführung von pflegerischen Tätigkeiten ist immer beidseitiger Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen. In Ausnahmefällen, wo Nutzer/innen bei der Durchführung der Pflege keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können oder diesen verweigern, ist seitens der Betreuer/innen eine FFP3 Maske zu verwenden, um ein mögliches Infektionsrisiko (sowohl für die Betreuer/innen aber auch die Nutzer/innen) so gering wie möglich zu halten.

Die verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen bleiben weiterhin aufrecht.

Nutzung von Turnsälen im Bereich der Werkstätten und TagesstrukturenDie Nutzung der Turnsäle für sportliche Betätigung ist weiterhin nur eingeschränkt möglich. Derzeit dürfen nur Übungen im 1:1 Setting unter Beachtung der Schutzmaßnahmen erfolgen.

Nähere Details können dem Konzept entnommen werden, das auch an den Fonds Soziales Wien übermittelt wurde und in der Lesezone abrufbar ist.

Aktualisierung der Information an K1-Kontakte

Mit Stand 2. Juli 2020 wurde die Information für K1-Kontakte von der Arbeitsmedizin überarbeitet und ist ab sofort in der Lesezone sowie in Kürze im Corona-Bereich im Intranet abrufbar

Gemeinsam werden wir die neue Situation meistern!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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