Information des Krisenstabs 20.08.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 20. August, 17:30 Uhr

Bestätigte Infektionen (2) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst (Test am 14. August bereits im Krankenstand, Ergebnis am 17. August – Quarantänezeitraum bis 29. August 2020)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 18. August bereits im Krankenstand, Ergebnis am 20. August Nachmittags – Quarantänezeitraum bis 29. August 2020)

Aktuelle Verdachtsfälle (2): 

·         1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR

·         1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst

 Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Mit Anfang September 2020 sind laut COVID-Lockerungsverordnung wieder Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Personen im Innenbereich mit zugewiesenen, gekennzeichneten Sitzplätzen und 10.000 Personen im Außenbereich möglich. Allerdings ist bei größeren Veranstaltungen (Teilnehmer/innen-Anzahl von 100 Personen) die Bestellung einer/s COVID-19-Beauftragten bzw. eines COVID-19-Präventionskonzepts notwendig, das sehr umfangreich ist und unter anderem die Einhaltung des Mindestabstands und der Hygienevorschriften sicherstellen soll.

Hinweis betreffend interner Veranstaltungen

Der Krisenstab hat entschieden, dass alle geplanten internen Veranstaltungen (Jubiläumsfeiern, Feste, aber auch ZOBA-Themenessen, Adventmärkte, Weihnachtsfeiern) bis zum Jahresende 2020 abgesagt werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass es derzeit steigende Fallzahlen gibt und wir bei diversen Festen nicht garantieren können, dass es nicht zu Ansteckungen kommt. Zusätzlich geht der eigentliche Sinn und Charakter von Feiern verloren, wenn man Abstand wahren muss, bei Begegnungen unter einem Meter der Mund-Nasenschutz getragen werden muss und das gemeinsame Feiern nicht möglich ist. Wir bitten um Verständnis dafür und hoffen, dass wir im neuen Jahr 2021 wieder Feste so feiern können, wie wir es lieben.

Von dieser Entscheidung nicht betroffen sind Weiterbildungsveranstaltungen innerhalb von Jugend am Werk (zB Schulungen vom Beratungsteam, Kurse vom Kompetenz-Zentrum, Seminare Erika-Stubenvoll-Akademie), sowie ab 1. September 2020 auch Seminare der Erika-Stubenvoll-Akademie für externe Gäste.

Allgemeine Verhaltensregeln bei Jugend am Werk

Zur Erinnerung bitte auch der Hinweis auf die generellen Verhaltensregeln am Arbeitsplatz:

·         In kleinen Büros soll niemals mehr als 1 Person anwesend sein (Gespräche über Distanz sind durch die offene Tür möglich) in größeren Räumen können auch mehrere Personen gleichzeitig anwesend sein (eine Mindestdistanz von 2 Metern untereinander ist erforderlich) – dies gilt auch für Gemeinschaftsräume bzw. Küchen

·         Notwendige Übergaben von Material bitte nur mittels Ablage auf einem Platz und Rückzug einer Person, während die andere das Material holt/bearbeitet.

·         Besprechungen nach Möglichkeit per Telefon – oder – in einem Mindestabstand von 1 Meter zueinander.

·         Speziell in den Pausen (zB: Mittagessen, Rauchen) ist darauf zu achten, dass der Abstand zueinander mindestens 1 Meter, besser 1,5 Meter beträgt, da hier besonders leicht darauf vergessen wird und gleichzeitig ein Mund-Nasen-Schutz kaum getragen werden kann.

·         Falls ein Aufzug vorhanden ist, sollten nach Möglichkeit nicht mehr als 2 Personen gleichzeitig fahren und es ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

·         Bei gemeinsamem Aufenthalt in größeren Räumen bitte häufig und gut lüften (zumindest 1 mal pro Stunde 5 Minuten auf Durchzug)!

·         Mehrmals täglich Hände waschen oder desinfizieren!

·         In die Ellenbeuge husten, niesen!

·         Bei Infektionen der Atemwege bitte nicht in die Arbeit kommen! (bzw. völlige Ausheilung abwarten)

·         Allgemeine Kontaktbeschränkungen bitte weiter beachten!   

Information zum Staff-Testing für Mitarbeiter/innen

Für Mitarbeiter/innen im versorgungskritischen Bereich (Gesundheit, Pflege, Betreuung) gibt es das Angebot der Gesundheitsbehörde MA15, dass diese Mitarbeiter/innen für ein Staff-Testing angemeldet werden. Der Krisenstab hat nun entschieden, dass wir dieses Angebot für die Mitarbeiter/innen bei Jugend am Werk nutzen möchten. Dazu ist es in einem ersten Schritt notwendig, die Zustimmungserklärung der Mitarbeiter/innen einzuholen, damit wir die Daten für die Registrierung weitergeben und Testergebnisse abfragen dürfen. Diese Zustimmungserklärung wird kommende Woche veröffentlicht.

Im Zuge der Registrierung werden dann die notwendigen Daten der Mitarbeiter/innen (SVR-Nummer, Name, Geburtsdatum, Geschlecht) an die Gesundheitsbehörde übermittelt. Sobald die Registrierung erfolgreich war, können Mitarbeiter/innen bei einem tatsächlichem Verdachtsfall am Standort von der jeweiligen Standortleitung zu Testterminen im Gesundheitszentrum Wien 21 oder Wien 10 angemeldet werden. Weitere Informationen folgen in einem der kommenden Krisenstabs-Mails, wenn die Registrierung erfolgreich verlaufen ist.

Coronabedingte Einschränkungen bei Aktivitäten in den Werkstätten und Tagesstrukturen

Sport: Die Nutzung der Turnsäle für sportliche Betätigung ist weiterhin nur eingeschränkt möglich. Wie bisher dürfen nur Übungen im 1:1 Setting unter Beachtung der Schutzmaßnahmen erfolgen. Im Freien sind Aktivitäten unter Einhaltung von einem Abstand von 2 Metern möglich.

Musik: und Tanzen innerhalb der Werkstättenräumlichkeiten ist derzeit nicht möglich. Beim Musizieren gilt ebenfalls die Regel, dass dies nur im 1:1 Setting unter Beachtung der Schutzmaßnahmen erfolgen kann. Im Freien sind Aktivitäten nur unter Einhaltung von einem Abstand von 2 Metern möglich.

Nutzung der Garderoben: Vereinzelt gibt es Sammelgarderoben in den Werkstätten (etwa im Bereich der Qualifizierungsangebote). Für Garderoben gilt, dass diese nur unter Einhaltung des Sicherheitsabstands, in Kleingruppen und nicht von allen Nutzer/innen gleichzeitig genutzt werden können.

Mehr Details zu den Sicherheitsvorkehrungen können dem Konzept entnommen werden, das auch an den Fonds Soziales Wien übermittelt wurde und in der Lesezone abrufbar ist. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um die Einführung des Ampel-Systems wird aktuell auch im Fonds Soziales Wien an Regelungen für den Bereich Tagesstruktur gearbeitet – sobald hier neue Bestimmungen veröffentlicht wurden, werden wir auch die internen Regelungen bei Jugend am Werk anpassen.

Corona-Hotline der Bildungsdirektion Wien

Das angesichts der aktuellen Situation rund um COVID-19 zahlreiche Fragen rund um den Beginn des Schuljahres 2020/21 auftauchen, hat die Bildungsdirektion Wien eine eigene Corona-Hotline für Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen unter der Telefonnummer 01 525 25 77 109 eingerichtet, die täglich von Montag bis Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr erreichbar ist

Gemeinsam werden wir die neue Situation meistern!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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