Information des Krisenstabs 05.11.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 5. November 2020, 16 Uhr

Bestätigte Infektionen (8) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Elisenstraße (Test am 29. Oktober, Ergebnis am 2. November – angeordneter Quarantänezeitraum bis 18. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Berufliche Integration Obere Donaustraße (Test am 31. Oktober, Ergebnis am 4. November – angeordneter Quarantänezeitraum bis 11. November 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 31. Oktober, Ergebnis am 2. November – Quarantänezeitraum bis 10. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Inzersdorfer Straße (Test am 30. Oktober, Ergebnis am 2. November – Quarantänezeitraum bis 9. November 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 30. Oktober, Ergebnis am 2. November – Quarantänezeitraum bis 9. November 2020)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Ayrenhoffgasse (Test am 28. Oktober, Ergebnis am 31. Oktober – angeordneter Quarantänezeitraum bis 7. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Wurlitzergasse (Test am 27. Oktober bereits im Krankenstand, Ergebnis am 29. Oktober – angeordneter Quarantänezeitraum bis 6. November 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst (Test am 20. Oktober, Ergebnis am 22. Oktober – angeordneter Quarantänezeitraum bis 5. November 2020) 

Aktuelle Verdachtsfälle (9): Weiterlesen

Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

Artikel Von der Homepage des ÖGB:

ÖGB setzt sich mit Forderung nach Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit durch

Bundesregierung hat endlich eingesehen, dass Eltern nicht zurückgelassen werden dürfen

Der ÖGB hat in den letzten Monaten mit der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit Druck aufgebaut und nicht lockergelassen – jetzt hat die Politik endlich reagiert: Am 5. November wird im Nationalrat einen Antrag eingebracht, um den Rechtsanspruch umzusetzen. Unser unermüdlicher Einsatz für die ArbeitnehmerInnen hat sich ausgezahlt! 

Der im Nationalrat von den Regierungsparteien eingebrachte Initiativantrag soll den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund ermöglichen. Die Sonderbetreuungszeit soll bis Juni 2021 verlängert und auf 4 statt bisher 3 Wochen ausgedehnt werden – rückwirkend gültig ab 1. November.

Entlastung für Eltern

Gerade jetzt, wo wir uns bereits im zweiten Lockdown befinden und an Schulen und in Kindergärten coronabedingt große Unsicherheit herrscht, brauchen Eltern mehr denn je Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung. „Spät aber doch hat auch die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt und eingesehen, dass wir Familien jetzt nicht im Regen stehen lassen dürfen“, so ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann.

Viel Unterstützung für ÖGB-Kampagne

Der ÖGB hat monatelang vehement einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit und die volle Kostenübernahme durch den Bund gefordert. Dazu wurde auch eine Online-Kampagne gestartet, kinderbetreuung.oegb.at, die von zahlreichen verzweifelten Eltern unterstützt wurde. Vielfach haben sie ihren Urlaub bereits aufgebraucht, die Betreuung der Kinder wurde damit zu einer großen Herausforderung.