Information Krisenstab 11.02.2021

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 11. Februar 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (3) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Nutzer/in Werkstätte Horizont (Test am 6. Februar – Quarantänezeitraum bis 16. Februar 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb MBA (Test am 8. Februar – Quarantänezeitraum bis 15. Februar 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb LMG (Test am 3. Februar – Quarantänezeitraum bis 13. Februar 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Appell, allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten

Gerade aufgrund der Anfang dieser Woche erfolgten Lockerungen möchten wir nochmals als Krisenstab eindringlich an alle Mitarbeiter/innen appellieren, die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Der hohe Anteil an Mutationen in Wien geht mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko einher und wir rechnen in den kommenden Tagen und Wochen auch mit steigenden Verdachtsfällen und Erkrankungen innerhalb von Jugend am Werk.

Nachweispflicht und arbeitsrechtliche Fragestellungen rund um die Testpflicht in Teilbereichen der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH

Für Mitarbeiter/innen in den betroffenen Dienstleistungsbereichen (Werkstätte und Tagesstruktur, Mobilität sowie vollbetreutes und teilbetreutes Wohnen) gilt, dass künftig bei Dienstantritt die Testung nicht länger als 7 Tage zurückliegen darf und ein negatives Testergebnis vorliegen muss.

Dabei gilt die Woche von 15.-20. Februar 2021 als Übergangszeit und wir ersuchen alle Kollegen/innen, im Laufe dieser Woche die Testergebnisse der jeweiligen Standortleitung zu übermitteln.

Zulässig sind Antigen-Tests (Schnelltests) ebenso wie PCR-Tests. Den Nachweis über das Testergebnis (der laut Verordnung durch dazu befugte Stellen ausgestellt werden muss, also ein Labor, Apotheke, medizinisches Fachpersonal) muss der/die Mitarbeiter/in für die Dauer von 7 Tagen aufheben und bei Bedarf vorweisen – für die Tests bieten sich die Rachenspültests an, die aktuell an den Standorten verteilt werden.

Falls Mitarbeiter/innen aktuell aus dem Krankenstand oder Urlaub in den Dienst zurückkehren und damit noch keine Information betreffend der Testpflicht erhalten haben, sollte eine Testung möglichst rasch innerhalb der ersten 3 Arbeitstage erfolgen.

Administration Testergebnisse im Bereich Werkstätte und Tagesstruktur, Mobilität und im Bereich Wohnen

Alle Mitarbeiter/innen, Betreuer/innen und Fahrer/innen, die in den Werkstätten und Tagesstrukturen, im vollbetreuten und teilbetreuten Wohnbereich oder in der Mobilität tätig sind (also auch administrative Kräfte, Reinigungskräfte, Leitungen, Zivildiener und Praktikanten/innen) müssen ab 15. Februar 2021 ihre aktuellen negativen Testergebnisse unaufgefordert und rechtzeitig an die jeweilige Standortleitung per E-Mail oder als Ausdruck übermitteln. Die Standortleitung vernichtet die Ergebnisse nach einer 14-tägigen Aufbewahrungsfrist.

Befreiung von der Testpflicht

Bereits an Covid19 erkrankte und wieder genesene Personen sind von der Testpflicht befreit, wenn sie eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten und zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufene Infektion vorweisen können.

Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen

Jugend am Werk hat als Arbeitgeber eine klare Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer/innen und aufgrund der behördlich angeordneten Testpflicht in bestimmten Dienstleistungsbereichen begründet eine Verweigerung, sich testen zu lassen, eine Dienstunfähigkeit.
Im ersten Schritt wird proaktiv das Gespräch mit den Kollegen/innen gesucht und kurzfristig ist natürlich eine Konsumation von Zeitguthaben möglich, um sich nicht testen lassen zu müssen. Sollte es jedoch kein Einlenken geben, werden arbeitsrechtliche Konsequenzen in Erwägung gezogen.

Rachenspültests – Pilotprojekt wird weitergeführt

Den Krisenstab hat gestern die erfreuliche Nachricht erreicht, dass das Pilotprojekt der Rachenspültests auch über den 20. Februar hinaus weiter fortgesetzt wird. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals dazu aufrufen, die Testkits auch zu verwenden und nicht aufzuheben. In der Kalenderwoche 5 wurden weniger als 30 Prozent der ausgeteilten Testkits für diese Woche auch wirklich verwendet.

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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