Risikogruppen-Regelung kommt wieder

Nach ÖGB-Forderung führt Regierung Freistellungsmöglichkeit wieder ein.

Ab Montag, den 22. November haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, wieder die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen und im Bedarfsfall freistellen zu lassen. Die Reaktivierung der Risikogruppen-Regelung läuft vorerst bis einschließlich 14.12.2021. In der Zwischenzeit soll eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen erfolgen, auf deren Basis dann eine weitere Regelung lückenlos anschließen kann, heißt es aus dem Sozialministerium.

Weitere Details sind noch nicht bekannt. Wichtig ist: dass COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 1. Juli 2021 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit verloren haben. Betroffene brauchen daher ein neues Risiko-Attest ihres behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin.

Damit hat der ÖGB einen großen Erfolg erzielt. Erst vor kurzem forderte Ingrid Reischl, die Leitende Sekretärin des ÖGB, die Wiedereinführung der Risikogruppen-Regelung Gerade bei solch einer drastischen Situation brauche es Sicherheitskonzepte, auf die sich die Menschen verlassen können, forderte sie kürzlich. Reischl hatte sich immer wieder für die Ausweitung und Verlängerung der Risikogruppen-Regelung eingesetzt.

Risikogruppen-Regelung schützte vor Ansteckung

Diese wichtige Regelung hat dazu geführt, dass Risikogruppen mit einem ärztlichen Attest vor dem Coronavirus geschützt wurden – entweder durch geeignete Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz oder Homeoffice, und wenn das nicht möglich war, durch Freistellung der Betroffenen. Schon in den ersten Phasen der Krise reagierte die Regierung aber zögerlich und verlängerte die Regelung oftmals erst ein paar Tage vor Ablauf.

Inhalt und Text vom ÖGB.

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