Information Krisenstab 25.01.2021

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 25. Jänner 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (2) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb LMG (Test am 24. Jänner – Quarantänezeitraum bis 3. Februar 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb TZ (Test am 15. Jänner – Quarantänezeitraum bis 25. Jänner 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

In Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Unterstützte Kommunikation im Beratungsteam wurde nun auch eine Information zur Anwendung und zum Wiederverwenden von FFP2-Masken in einfacher Sprache erstellt, die auch in der Lesezone abrufbar ist.

Aktualisierung der Regelungen und Dokumente

Folgende Anweisungen und Dokumente wurden in Bezug auf die aktuellen Regelungen überarbeitet und aktualisiert und sind in der Lesezone sowie in Kürze auch im Corona-Informationsbereich im Intranet abrufbar.

·         Information K1-Kontakte

·         Verhalten Reinigungskräfte

·         Verhalten in der Betreuung

·         Vorgehen bei Wieder-/Neueinzug von Bewohner/innen

·         Vorgehen bei Verdachtsfällen im Wohnbereich

·         Vorgehen bei Verdachtsfällen im Bereich Tagesstrukturen oder Berufsausbildung

Ausweitung Pilotprojekt Schutzschild – Rachenspültest nun für ALLE Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk

Da Jugend am Werk mit einer höheren Anzahl an Testkits beliefert wurde, hat der Krisenstab entschieden, dass auch die Kollegen und Kolleginnen im Verein sowie in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH Testkits im Rahmen des vierwöchigen Pilotprojekts „Schutzschild“ der Stadt Wien erhalten. Die Standorte in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (mit Ausnahme des Standorts Rotenturm im Burgenland) erhalten derzeit die Lieferungen der Testkits und ab Dienstag, 26. Jänner 2021 sollte eine Ausgabe der Testkits an interessierte Mitarbeiter/innen vor Ort möglich sein.

Wichtig: Eine (Vor)Anmeldung für die Testkits ist nicht erforderlich, die Testkits werden in ausreichender Anzahl an die Standorte ausgeliefert.

Pro Mitarbeiter/in werden zwei Testkits für die ganze Woche ausgegeben (Die Testkits können problemlos bei Temperaturen zwischen 4 und 25 Grad gelagert werden) – die nächste Testkit-Ausgabe folgt dann am 1. Februar 2021.

Betreffend Abholung müssen wir klarstellen, dass eine Abholung durch die Post nur an einem Standort in Wien organisiert werden konnte. Daher wird die Post wochentags täglich zwischen 9 und 12 Uhr in der Zentrale (Thaliastraße 85, 1160 Wien) alle abgegebenen Testkits abholen.

Als generelle Alternative können alle Mitarbeiter/innen ihre Probe auch in einer Wiener Filiale der Drogeriekette BIPA abgeben. (Auch die Proben können problemlos bei Temperaturen zwischen 4 und 25 Grad gelagert werden – allerdings empfehlen wir, die Probe möglichst zeitnah zum Test einzuschicken)

Die Auswertung erfolgt dann in der Regel am Tag der Abgabe und das Ergebnis sollte per E-Mail am Folgetag kommuniziert werden.

Basis ist ein sehr genauer und hochwertiger PCR-Test in Form eines Rachenspültests, also ohne Stäbchen in Nase oder Rachen. Die notwendigen Anmeldedaten werden nicht an Jugend am Werk weitergegeben, es ergeht auch keine Information an Jugend am Werk über Testergebnisse (die von einem zertifizierten Labor ausgewertet werden) – das Testergebnis wird per E-Mail an die eingetragene E-Mail-Adresse übermittelt und bei einem positiven Testergebnis nimmt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde Kontakt mit Ihnen auf. 

Wichtig:

Voraussetzung für die freiwillige Teilnahme am Pilotprojekt ist ein Smartphone mit Kamerafunktion oder ein Computer mit Webcam sowie eine E-Mail-Adresse für die Registrierung.

Informationen betreffend Datenschutz bietet die Firma Lead Horion unter https://lead-horizon.org/domain/3/legal

  • Es werden während des Prozesses aufgrund der Datengröße lediglich Fotos und keine Videos gemacht, um den Identitätsnachweis sicherzustellen.
  • Die Daten werden maximal 14 Tage gespeichert 
  • Zugegriffen auf die Daten wird durch das Qualitätsmanagement der Firma Lead Horizon, das stichprobenartige Überprüfungen durchführt, um die Manipulation und falsche Übermittlung von Proben zu unterbinden

Falls Mitarbeiter/innen Bedenken wegen der Videoaufzeichnung und der Identitätsfeststellung haben, können diese Punkte bei der Testung auch übersprungen werden. Wichtig ist aber: Sollten Sie einen ärztlichen Befund des Ergebnisses benötigen, so muss die Durchführung Ihres Tests mit der Videokamera dokumentiert werden. Der Identitätsnachweis dient auch dazu, um zukünftig etwa ein Freitesten für Veranstaltungen oder Freizeitaktivitäten zu ermöglichen – hier würde dann ein Zertifikat erstellt werden.

Wichtig ist auch noch folgender Hinweis:

Für die Durchführung des Tests ist es nicht notwendig, den Test mit nüchternem Magen durchzuführen. Aus Hygienegründen empfehlen wir aber, 2 Stunden vorher nichts zu essen bzw. nur Wasser zu trinken, damit keine Speisenreste im Proberöhrchen landen.

Eine Anleitung zur Durchführung des Tests gibt es im Intranet bzw. in der Lesezone

Informationen für die Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Seitens des Arbeitsmarktservice gibt es mit Inkrafttreten der 3. Notmaßnahmenverordnung ab dem 25. Jänner 2021 die Information, dass die Dienstleistungen weiterhin angeboten werden können. Neu ist der bereits angesprochene 2-Meter-Abstand in Kombination mit einem eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz. Wenn der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, sind sonstige Maßnahmen anzuwenden, beispielsweise das Tragen von FFP2-Masken. Daher wurde die Beschaffung von FFP2-Masken für Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH beschlossen. Details werden derzeit zwischen den Leitungen und der Bereichsleitung abgestimmt.

Informationen für den Bereich Werkstätten, berufliche Integration und Mobilität

Überarbeitetes Konzept Werkstätten und Tagesstruktur

Das Konzept zur Betreuung in den Werkstätten und Tagesstrukturen wurde an die aktuelle Verordnung angepasst und ist in der Lesezone abrufbar.

Alle Änderungen zum letzten Konzept sind Türkis markiert.

Ab sofort gilt in Werkstätten und Tagesstrukturen der Mindestabstand von zwei Metern. Bei dauerhafter Unterschreitung ist von Mitarbeitern/innen und Teilnehmern/innen eine FFP2-Maske zu tragen. Auch wenn die Abstände eingehalten werden können, gilt nach wie vor die Pflicht, zumindest Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Mitarbeitern/innen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.

Teilnehmer/innen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske oder keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, können nach wie vor mit ärztlichem Attest von der Maskenpflicht befreit werden.

Wenn es aufgrund der Präventivmaßnahmen nicht möglich ist, alle Teilnehmer/innen am Standort zu betreuen, kann die Betreuung nur für Personen gewährleistet werden, die dringend Betreuung benötigen.

Supervisionen und Teambesprechungen können nur in Ausnahmefällen (Krisen, etc.) und in Absprache mit der Leitung dann in Präsenz abgehalten werden, wenn durchgehend von allen Personen FFP2-Masken getragen werden und ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Fahrtendienst

Im Fahrtendienst gilt ab sofort FFP2-Maskenpflicht. Einzige Ausnahme ist, wenn nur eine Person im Auto keine FFP2-Maske tragen kann. Diese muss dann aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wenn auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht möglich ist, kann eine Einzelfahrt organisiert werden, sofern die Betreuung in der Tagesstruktur dringend gebraucht wird.

Supervisionen und Teambesprechungen können nur in Ausnahmefällen (Krisen, etc.) und in Absprache mit der Leitung in Präsenz abgehalten werden, wenn durchgehend von allen Personen FFP2-Masken getragen werden und ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Berufliche Integration

Das Konzept zum Betrieb im Bereich berufliche Integration wurde an die aktuelle Verordnung angepasst und ist in der Lesezone abrufbar.

Alle Änderungen zum letzten Konzept sind Türkis markiert.

Ab sofort gilt in den Projekten der beruflichen Integration der Mindestabstand von zwei Metern. Bei Unterschreitung ist von Mitarbeitern/innen und Teilnehmern/innen eine FFP2-Maske zu tragen.

Wie bisher soll in Absprache mit der Leitung durch Journaldienste eine Überbelegung der Büros vermieden werden.

Supervisionen und Teambesprechungen können nur in Ausnahmefällen (Krisen, etc.) und in Absprache mit der Leitung dann in Präsenz abgehalten werden, wenn durchgehend von allen Personen FFP2-Masken getragen werden und ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Aktuelle Abfrage der Impfbereitschaft bei JAW

Seit 27. Dezember wird in Wien geimpft. Das Personal der COVID-Station in der Klinik Favoriten machte den Anfang. Genau wie wir, wartest du sicher auch schon sehnsüchtig auf das Ende der Corona-Krise. Die Fragen die sich derzeit der größte Teil der Wiener*innen und auch wir uns stellen lautet: WANN, WIE und WO werde ich mich impfen lassen können!?

Noch gibt es keine konkreten Informationen über den Ort und den genauen Zeitpunkt, wo und wann sich Mitarbeiter*innen von Jugend am Werk impfen lassen können. Wie man das schon von den letzten Monaten der Krise kennt, ändern sich die Regelungen laufend. Erst vorgestern wurde der österreichische Impfplan geändert. (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210113_OTS0162/anschober-impfplan-fuer-risikogruppen-konkretisiert-hochrisikogruppen-und-menschen-mit-behinderungen-in-phase-1) Sobald es gesicherte Informationen zu den anfangs genannten Fragen gibt, wird einerseits der Krisenstab von Jugend am Werk, aber auch wir so rasch wie möglich auf unserem Blog informieren.

Bedarfserhebung – jedenfalls unverbindlich

Die aktuelle Abfrage über die Impfbereitschaft durch Jugend am Werk, dient rein einer Bedarfserhebung. Man will vorab einschätzen können, wie hoch das Interesse der Mitarbeiter*innen an einer Impfung ist und wie viel Impfstoff in weiterer Folge benötigt wird.

Weil noch nicht alle Kolleg*innen von der Abfrage wissen, möchten wir an dieser Stelle ebenfalls darauf hinweisen. Wichtige Info! – Es ist jedenfalls eine unverbindliche Interessensbekundung und keine Anmeldung zu einer Impfung. Bitte hilf mit, den Bedarf an Impfdosen für Jugend am Werk besser einschätzen zu können.

Hier kannst du dich eintragen:

http://info.jaw.at/index.php?id=1378

Solltest du keine Möglichkeit haben am Standort auf das Formular zuzugreifen, dann bitte schreib eine E-Mail an Benjamin Fritz (benjamin.fritz@jaw.at).

Solltest du noch offene Fragen zur Impfung haben oder dir nicht sicher sein, ob du geimpft werden möchtest oder nicht, dann findest du hier Antworten:

https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung—Haeufig-gestellte-Fragen.html

https://www.österreich-impft.at/ – du kannst unter 0800/555 621 Fragen zur Impfung an Expert*innen stellen

Hier der Link zu einem super Podcast zum Thema. Barbara Tucek von der Gesundheitsbehörde Ages erklärt, was wir über die Impfungen schon wissen – und was noch nicht.

https://erklaermir.simplecast.com/episodes/145

Information Krisenstab 14.01.2021

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 14. Jänner 2021, 13 Uhr

Bestätigte Infektionen (3) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  •  1 Mitarbeiter/in Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Brunner Straße (Test am 6. Jänner – Quarantänezeitraum bis 16. Jänner 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Grundsteingasse (Test am 5. Jänner – Quarantänezeitraum bis 15. Jänner 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Rennweg (Test am 4. Jänner – Quarantänezeitraum bis 14. Jänner 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Meldepflicht von COVID-19-Erkrankungen

Wie wir jetzt seitens der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA informiert wurden, müssen Arbeitgeber alle Coronainfektionen (Nachweis ist ein positives Testergebnis, wenn vorhanden dann der Meldung bereits beilegen), die in Zusammenhang mit der Arbeit stehen – sprich wo eine Infektion am Standort erfolgt sein kann, an die AUVA melden.

Neue Information ist, dass die Meldepflicht sich nicht nur auf die Mitarbeiter/innen bezieht, sondern auch auf alle unfallversicherten Personen im Rahmen der Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung.

Für Jugend am Werk bedeutet das:

Bildungs:Raum GmbH

Auch nachweislich positiv getestete Lehrlinge und Teilnehmer/innen, deren Infektion in Zusammenhang mit ihrer Ausbildung bzw. beruflichen Tätigkeit stehen könnte, müssen gemeldet werden.

Ebenso muss bei Teilnehmer/innen des Projektes Ausbildungsfit STAR und des Projektes #futurefactory die Meldung an die AUVA erfolgen.

Sozial:Raum GmbH

Werkstätten und Tagesstrukturen

Meldepflichtig sind auch alle positiv getesteten Teilnehmer/innen, wo die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Infektion in der Werkstätte erfolgt ist.

Berufliche Integration

Die positiv getestete Teilnehmer/innen der Projekte Absprung, Teilqualifizierung Altmannsdorf und der inklusiven Lehrredaktion sind ebenso an die AUVA zu melden, wenn sie sich im Rahmen der Projektteilnahme mit Corona infiziert haben oder dies nicht zur Gänze ausgeschlossen werden kann.

Teilnehmer/innen der Beratungsprojekte Arbeitsassistenz und Integrationsfachdienst Jobwärts sind dann zu melden, wenn sie ein Volontariat absolviert haben oder absolvieren. Für den Zeitraum des Volontariats sind sie bei der AUVA gemeldet und versichert. Wenn die Infektion im Zusammenhang mit dem Volontariat steht, so muss auch hier eine Meldung erfolgen.

Bei den Projekten Jobcoaching, Berufsausbildungsassistenz (SMS) und Berufsausbildungsassistenz (BBE) werden über die Arbeitgeber/innen der Teilnehmer/innen bzw. die Ausbildungsträger versichert und entsprechend liegt auch bei diesen die Meldepflicht.

Da wir diese Information erst jetzt erhalten haben, müssen alle Personen, auf die die oben genannten Kriterien zutreffen seit Pandemiebeginn letzten Jahres nachgemeldet werden, sofern keine Meldung an die AUVA vorgenommen wurde.

Wie ist zu melden?

Der Ablauf der Meldung erfolgt dabei ident der Meldung eines Arbeitsunfalles. Die Regelung im Intranet wird dahingehend ergänzt bzw. überarbeitet. Zu verwenden ist das Formular für Berufskrankheit.

Meldung bedeutet nicht automatisch Anerkennung als Berufskrankheit

Wichtig ist: Der Arbeitgeber muss jede corona-positiv getestete Person an die AUVA melden. Es wird jedoch von der AUVA geprüft und entschieden, ob tatsächlich eine Berufskrankheit vorliegt.

Wir möchten diesbezüglich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die AUVA auf ihrer Webseite darauf hinweist, dass eine Infektion mit COVID-19 und Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang zu melden ist, da hier der Verdacht einer Berufskrankheit (Infektionskrankheiten unter Nr.38 der Berufskrankheiten) vorliegt und damit auch etwaige Folgekosten abgedeckt werden.

Infektionskrankheiten als Berufskrankheit werden nur für Personal anerkannt aus den Bereichen Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung vorliegt. So ist zum Beispiel administratives Personal bei Jugend am Werk damit ausgenommen.

Impfung gegen COVID-19 – Bedarfserhebung

Leider können wir noch keine konkreten Informationen zum Ablauf der Impfungen bekannt geben, wir möchten aber nochmals auf die Abfrage im Intranet hinweisen um den Bedarf an Impfdosen für die Mitarbeiter/innen bei Jugend am Werk abschätzen zu können.

Bei dieser Abfrage können Sie unverbindlich ihr Interesse an einer Impfung gegen COVID-19 bekannt geben. Sollten Kolleg/innen an ihrem Standort nicht die Möglichkeit haben auf das Formular zuzugreifen, bitten wir Sie um Rückmeldung an Hrn. Benjamin Fritz (benjamin.fritz@jaw.at)

Sobald wir offizielle Informationen über den genauen Zeitpunkt der Impfung oder die Kriterien, nach denen bestimmte Berufsgruppen bevorzugt geimpft werden, informieren wir Sie umgehend!

Wie auch bereits im Krisenstabsmail von Montag festgehalten besteht KEINE Impflicht für Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk und auch nicht für alle Personen, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Die Arbeitsmedizinerinnen weisen darauf hin, dass bisher noch nie ein Impfstoff zugelassen wurde, der vor seinem Einsatz breiter, also an mehr Menschen, getestet wurde.

In der Geschichte der Impfung haben Langzeitfolgen ihre ersten Symptome immer schon nach 2-8 Wochen gezeigt. Bisher konnten bei den zugelassenen Corona Impfstoffen jedoch keine anhaltenden Nebenwirkungen festgestellt werden.

Die Wirksamkeit wird mit 94,5 % angegeben.

Von einer zahlreichen Teilnahme an der Impfung ist es letztlich abhängig, wie rasch die Corona Pandemie unter Kontrolle gebracht werden kann.

Link zur Impfbereitschaft:
http://info.jaw.at/index.php?id=1378

Link zu allen wichtigen Informationen zum Thema Corona-Schutzimpfung

https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung.html

Informationen zur Corona-Impfung in einfacher Sprache

Um unsere Nutzer/innen gut informieren zu können, haben die Inklusiven- und Heilpädagoginnen eine Erklärung in einfacher Sprache verfasst, die ab sofort unter folgendem Link abrufbar ist:

Informationen_Corona_Schutzimpfung.pdf

http://info.jaw.at/index.php?id=590&no_cache=1&tx_simplefilebrowser_pi1%5Bpath%5D=%2Fvar%2Fwww%2Fintra%2Ffileadmin%2FLesezone%2FPR-Abteilung%2FCORONAVIRUS_Informationen%2FInformationen_einfacheSprache

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk