Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

Artikel Von der Homepage des ÖGB:

ÖGB setzt sich mit Forderung nach Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit durch

Bundesregierung hat endlich eingesehen, dass Eltern nicht zurückgelassen werden dürfen

Der ÖGB hat in den letzten Monaten mit der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit Druck aufgebaut und nicht lockergelassen – jetzt hat die Politik endlich reagiert: Am 5. November wird im Nationalrat einen Antrag eingebracht, um den Rechtsanspruch umzusetzen. Unser unermüdlicher Einsatz für die ArbeitnehmerInnen hat sich ausgezahlt! 

Der im Nationalrat von den Regierungsparteien eingebrachte Initiativantrag soll den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund ermöglichen. Die Sonderbetreuungszeit soll bis Juni 2021 verlängert und auf 4 statt bisher 3 Wochen ausgedehnt werden – rückwirkend gültig ab 1. November.

Entlastung für Eltern

Gerade jetzt, wo wir uns bereits im zweiten Lockdown befinden und an Schulen und in Kindergärten coronabedingt große Unsicherheit herrscht, brauchen Eltern mehr denn je Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung. „Spät aber doch hat auch die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt und eingesehen, dass wir Familien jetzt nicht im Regen stehen lassen dürfen“, so ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann.

Viel Unterstützung für ÖGB-Kampagne

Der ÖGB hat monatelang vehement einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit und die volle Kostenübernahme durch den Bund gefordert. Dazu wurde auch eine Online-Kampagne gestartet, kinderbetreuung.oegb.at, die von zahlreichen verzweifelten Eltern unterstützt wurde. Vielfach haben sie ihren Urlaub bereits aufgebraucht, die Betreuung der Kinder wurde damit zu einer großen Herausforderung.

 

Information des Krisenstabs 22.10.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 22. Oktober 2020, 16 Uhr

Bestätigte Infektionen (4) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  •  1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 19. Oktober, Ergebnis am 21. Oktober – Quarantänezeitraum bis 29. Oktober 2020)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Im Werd (Test am 16. Oktober, Ergebnis am 19. Oktober – Quarantänezeitraum bis 26. Oktober 2020)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 18. Oktober, seit
    15. Oktober in Quarantäne – Quarantänezeitraum bis 25. Oktober 2020)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Rennweg (Test am 15. Oktober, Ergebnis am 16. Oktober – Quarantänezeitraum bis 25. Oktober 2020)

Aktuelle Verdachtsfälle (11): Weiterlesen

Information des Krisenstabs vom 15.10.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 15. Oktober 2020, 16 Uhr

Bestätigte Infektionen (4) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  • 1 Nutzer/in Werkstätte Speckbachergasse (Test am 9. Oktober, Ergebnis am 12. Oktober – Quarantänezeitraum bis 19. Oktober 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Jörgerstraße (Test am 6. Oktober, Ergebnis am 9. Oktober – Quarantänezeitraum bis 16. Oktober 2020)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Rennweg (Test am 6. Oktober bereits in Quarantäne, Ergebnis am 8. Oktober – Quarantänezeitraum bis 16. Oktober 2020)
  • 1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Jörgerstraße (Test am 5. Oktober, Ergebnis am 9. Oktober – Quarantänezeitraum bis 15. Oktober 2020)

Aktuelle Verdachtsfälle (9):

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