Corona-Prämie auf weitere Berufsgruppen ausdehnen

500 Euro für Gesundheits- und Pflegeberufe sind ein guter erster Schritt, dürfen aber nicht der letzte gewesen sein.

Gewerkschaften zur Corona-Prämie: Viele haben sie verdient, wenige sollen sie bekommen. Vier Gewerkschaften fordern die Ausweitung der Prämie für andere systemrelevante Berufe. Hier die Presseaussendung im Wortlaut:

Gewerkschaften üben harte Kritik: „Wen wollen Sie ausschließen, Herr Kanzler?“

Wien (OTS) – „Wir haben für die Corona-Prämie hart gekämpft. Dass einzelne Berufsgruppen der Gesundheitsberufe ihre 500 Euro jetzt endlich bekommen sollen, ist ein großer Erfolg. Aber viel mehr ArbeitnehmerInnen haben sich diese Anerkennung verdient, die Regierung darf diese hervorragenden Leistungen nicht einfach ignorieren“, forderten heute, Dienstag, die Gewerkschaften younion, vida, GPA und GÖD im Namen ihrer Mitglieder.

„Die Willkür bei der Auszahlung der Corona-Prämie ist Atmen beraubend. Auf einer Spitalsstation sind die 500 Euro genehmigt, die KollegInnen nebenan sollen leer ausgehen. Das werden wir nicht hinnehmen. Spitäler und Pflegeeinrichtungen sind eine Einheit, sämtliche Beschäftigten haben zur Bewältigung der Pandemie beigetragen und haben sich Anerkennung verdient“, stellte Edgar Martin, Vorsitzender der Hauptgruppe II – Wiener Gesundheitsverbund in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft klar.

„Wer alte Menschen pflegt und betreut, soll 500 Euro bekommen. Wer sich um Behinderte kümmert, nicht. Das ist absolut nicht nachvollziehbar“, sagt Mario Ferrari, Geschäftsführer der GPA Wien: „Viele Berufsgruppen, etwa auch die Wohnungslosenhilfe oder die Sucht- und Drogenberatung leisten seit Pandemiebeginn Unglaubliches. Jetzt den Gesundheits- und Sozialbereich zu spalten ist unredlich.“

Ferrari führt aus: „Der Finanzminister soll ausreichend Geld zur Verfügung stellen, um allen Heldinnen und Helden der Krise Wertschätzung zu zeigen. In den allermeisten Fällen fließt das Geld über Konsum sofort in den Wirtschaftskreislauf zurück und fördert den heimischen Handel. Diese Maßnahme wäre also nicht nur gerecht, sondern kurbelt außerdem die heimische Wirtschaft an.“

„Gerade auch die Kolleginnen und Kollegen bei den Rettungs- und Krankentransporten haben ihr Leben bei der Pandemiebekämpfung riskiert. Sie waren in jedem Spital, in jeder Pflegeeinrichtung und auch oft in den Wohnungen von Infizierten“, betont Sylvia Gassner, Vorsitzende des Fachbereichs Soziale Dienste der Gewerkschaft vida und Betriebsrätin beim Roten Kreuz.

Mit wenig Verständnis reagiert auch Gerald Mjka, Betriebsrat im Krankenhaus Göttlicher Heiland Wien und stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft vida, auf den Gesetzesvorschlag. „So wie sich der Gesetzesvorschlag liest, schaut es so aus, als hätte die Regierung nicht nur auf einzelne Berufsgruppen vergessen, sondern auf ganze Bereiche“, sagt der Gewerkschafter. Es würde zum Beispiel nicht nur Reinigungspersonal nicht berücksichtigt werden, sondern in privaten Krankenanstalten auch Pflegekräfte, die direkt am Patienten arbeiten. „Wir lassen uns aber nicht auseinanderdividieren. Alle Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen haben ihren Beitrag geleistet und sich daher den Bonus verdient“, schließt Mjka.

Reinhard Waldhör von der GÖD-Gesundheitsgewerkschaft: „Zu Beginn der Krise 2020 war kaum effektive Schutzausrüstung vorhanden. Die Kolleginnen und Kollegen aller Professionen haben waren sich ihrer ethischen Verantwortung bewusst und haben trotz des großen Infektionsrisikos ihre Aufgaben in allen Bereichen bestmöglich erfüllt. Und das waren nicht nur die unmittelbar medizinisch-, pflegerischen. Mund-Nasenschutz auch Stoff wurde genäht – heute 15 Monate später unvorstellbar, Desinfektionsmittel wurden selbst hergestellt.“

Innerhalb von wenigen Tagen haben die Teams der Technik ganze Eingangsbereiche von Krankenhäusern zu Sicherheitsschleusen umgebaut, es wurden Zugangskontrollen auf die Beine gestellt, die Labors fahren bis heute Sonderschichten, um die vielen Tests abarbeiten zu können. Waldhör: „Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Verwaltungsbereich arbeiten bis jetzt ebenso in Hochrisikobereichen, nicht wenige haben sich im Dienst mit Covid19 infiziert und sind schwer erkrankt. Warum ausgerechnet diese Berufsgruppen vom Bonus ausgeschlossen werden sollen, erschließt sich uns nicht! Wir fordern eine faire Verteilung des Covid19-Bonus an alle, den auch zum Gelingen braucht es alle!“

Information Krisenstab 31.05.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Erstmals seit Ende Juni 2020 gibt es derzeit keine aktiv erkrankten Personen bei Jugend am Werk.
Als Krisenstab freut uns diese Nachricht sehr und wir bedanken uns bei allen Kollegen/innen sowie den Menschen, die unsere Dienstleistungen nutzen, für die Beachtung und Einhaltung der Schutzmaßnahmen.

Befreiung von Tests auch für Bewohner/innen bzw. Teilnehmer/innen der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH

Für Bewohner/innen bzw. Teilnehmer/innen der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH gab es schon bisher keine Testpflicht, aber die klare Empfehlung, sich einmal pro Woche testen zu lassen. Als Krisenstab empfehlen wir weiterhin die wöchentliche Testung, selbstverständlich gilt aber auch für Bewohner/innen und Teilnehmer/innen dass sie mit folgenden Nachweisen (die für die jeweilige Geltungsdauer bereit zu halten sind) eine „geringe epidemiologische Gefahr“ belegen können (und ihr Status damit einem negativen Testergebnis gleichzustellen ist)

1.    eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

2.    einen Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

a)    Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder

b)    Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

c)    Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

d)    Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,

3.    einen Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder einen Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,

4.    einen Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Ende der FFP2-Maskenpflicht für Bewohner/innen im Vollbetreuten Wohnen

Im Vollbetreuten Wohnen wird für Bewohner/innen ab sofort die FFP2-Maskenpflicht im vollbetreuten Wohnbereich beendet. Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nicht vorgeschrieben.

Ausgenommen sind Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr und schweren chronischen Erkrankungen, die einen besonderen Schutz vor Infektionen erfordern.

Mitarbeiter/innen, Besucher/innen und externe Dienstleister/innen sind aber weiterhin verpflichtet, in den Räumlichkeiten der vollbetreuten Wohneinrichtungen eine FFP2-Maske zu tragen.

Im Teilbetreuten Wohnen bleibt die Maskenpflicht wie bisher aufrecht.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 31. Mai 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (0) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (0 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (0 Infektionen):

Aktueller Impfstatus in der Organisation Jugend am Werk, 31. Mai 2021, 17 Uhr

Durchgeführte Impfungen (erste Impfung) bei Jugend am Werk-Impfstraßen in Wien und Niederösterreich: 2.115 Personen

Durchgeführte Impfungen (zweite Impfung) bei Jugend am Werk-Impfstraßen in Wien und Niederösterreich: 2.022 Personen

Durchgeführte Impfungen (erste Impfung) bei Impfstraßen anderer Trägerorganisationen in Wien: 381 Personen

Durchgeführte Impfungen (zweite Impfung) bei Impfstraßen anderer Trägerorganisationen in Wien: 381 Personen

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 27.05.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Keine Testpflicht – dafür klare Testempfehlung

Ab 28. Mai 2021 sind alle Mitarbeiter/innen (auch Administration und Reinigung) der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH in den Bereichen Tagesstruktur, Fahrtendienst und Mobilitätsbegleitung sowie vollbetreutes und teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung von der wöchentlichen Testpflicht befreit, sofern sie folgende Nachweise erbringen können (der Nachweis ist für die jeweilige Geltungsdauer bereit zu halten):

1.    eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

2.    einen Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

a)    Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder

b)    Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

c)    Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

d)    Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,

3.    einen Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder einen Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,

4.    einen Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Der Krisenstab empfiehlt aber ganz generell für alle Mitarbeiter/innen weiterhin die aktive wöchentliche Beteiligung am Projekt der Rachenspültests. Natürlich können auch andere Testangebote wie die Teststraßen, Checkboxen etc genutzt werden.

Information zu Antikörpertests

Immer wieder melden sich Kollegen/innen mit Fragen rund um Ergebnisse ihrer Antikörpertests bei Standortleitungen oder dem Krisenstab. Wir möchten als Krisenstab darüber informieren, dass die kostenpflichtigen Antikörpertests nur dann sinnvoll sind, wenn man eine Erkrankung mit COVID-19 vermutet hat, diese aber nicht nachgewiesen wurde.

Oder auf Empfehlung eines Arztes oder einer Ärztin, wenn der Antikörpertest als Nachweis für die Entscheidung herangezogen wird, ob trotz COVID-19-Infektion eine Impfung mit einem COVID-19-Impfstoff erfolgen soll.

Wichtige Information dazu: Es ist bisher nicht möglich, aus Art und Ausmaß der Immunreaktion – also welche Antikörper und wieviel davon jeweils gebildet werden – abzuleiten, wie gut die betreffende Person vor einer (neuerlichen) Infektion geschützt ist – die Interpretation der Ergebnisse ist damit schwierig. Einzig die Tatsache, dass eine Immunreaktion stattgefunden hat und Antikörper gebildet wurden, ist grundsätzlich eine gute Nachricht.

Komplett abzuraten ist aber von immer wieder angebotenen „Antikörper-Schnelltests“ – diese Schnelltests, die auch entsprechend ausgewiesen werden müssen, werden nicht offiziell anerkannt.

Überarbeitung Arbeitsanweisung in der Betreuung

Die Arbeitsanweisung für die Betreuung wurde überarbeitet und im Corona-Informationsbereich im Intranet aktualisiert. Wenn körperliche Nähe über einen längeren Zeitraum unvermeidlich ist (z.B. in der Pflege, Unterstützung), kann bei gesichtsnahem Arbeiten zusätzlich zur FFP2-Maske (beidseits) auch ein Faceshield/Schutzbrille von dem/der Betreuer/in getragen werden. Die Verwendung des Faceshields ist aber nicht mehr verpflichtend.

Verlängerung der Dienstfreistellung für Personen mit COVID-19 Risikoattest

Ende Mai wurde die Möglichkeit einer Dienstfreistellung für Menschen, die einer Risikogruppe angehören und sofern keine Alternativen wie etwa Telearbeit zu Hause möglich sind, bis 30. Juni 2021 verlängert. Damit werden auch alle Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk, die aufgrund der Angehörigkeit zur Risikogruppe bislang freigestellt waren, bis 30. Juni 2021 weiter dienstfrei gestellt.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 27. Mai 2021, 14 Uhr

  

Bestätigte Infektionen (1) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (0 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (1 Infektion):

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 14. Mai – Quarantänezeitraum bis 28. Mai 2021)

Aktueller Impfstatus in der Organisation Jugend am Werk, 27. Mai 2021, 16 Uhr

 

Durchgeführte Impfungen (erste Impfung) bei Jugend am Werk-Impfstraßen in Wien und Niederösterreich: 2.115 Personen

Durchgeführte Impfungen (zweite Impfung) bei Jugend am Werk-Impfstraßen in Wien und Niederösterreich: 2.022 Personen

Durchgeführte Impfungen (erste Impfung) bei Impfstraßen anderer Trägerorganisationen in Wien: 381 Personen

Durchgeführte Impfungen (zweite Impfung) bei Impfstraßen anderer Trägerorganisationen in Wien: 381 Personen

Gemeinsam gegen Corona!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk