Information des Krisenstabs 29.06.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Gestern Nacht wurde die neue COVID-19-Öffnungsverordnung veröffentlicht, die mit 1. Juli in Kraft tritt und auch Veränderungen bei Jugend am Werk ab 1. Juli 2021 unabhängig von Außentemperaturen („Hitzetagen“) mit sich bringt.

Maskentragen in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH

Vollbetreutes Wohnen sowie Tagesstruktur

Personen, die die 3G-Regel erfüllen (gilt für Mitarbeiter/innen, aber auch für Teilnehmer/innen und Bewohner/innen) und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, können anstatt der FFP2-Maske einen enganliegenden Mund-Nasenschutz verwenden.

Wenn körperliche Nähe über einen längeren Zeitraum unvermeidlich ist (z.B. bei Pflegetätigkeiten, …) empfiehlt der Krisenstab, nach Möglichkeit beidseitig FFP2-Maske zu tragen.

Teilbetreutes Wohnen

In den Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kunden/innen-Kontakt haben, die 3G-Regel erfüllen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, vom Tragen einer Maske befreit.

Bei Beratungsgesprächen kann von Mitarbeiter/innen ein enganliegender Mund-Nasenschutz anstelle der FFP2-Maske verwendet werden, wenn der/die Bewohner/in ebenfalls die 3G-Regel nachweislich erfüllt. In diesem Fall reicht auch ein enganliegender Mund-Nasenschutz bei den Bewohner/innen aus.

Fahrtendienst

Sowohl die Teilnehmer/innen als auch Fahrer/innen können anstelle der FFP2-Maske einen enganliegenden Mund-Nasenschutz tragen.

Wenn ein/e Teilnehmer/in keine FFP2-Maske oder einen Mund-Nasenschutz tragen kann, so ist die Beförderung auch weiterhin im Rahmen der geplanten Touren möglich, sofern die restlichen 7 Kunden/innen Mund-Nasenschutz tragen. Einzelfahrten für Kunden/innen, denen das Tragen einer FFP2 Maske oder eines Mund-Nasenschutzes nicht zugemutet werden kann, werden soweit wie möglich rückgebaut.

Projekte der beruflichen Integration

In den Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kunden/innen-Kontakt haben, die 3G-Regel erfüllen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, vom Tragen einer Maske befreit.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (etwa beim Empfang) ist ein enganliegender Mund-Nasenschutz zu tragen.

Bei Beratungsgesprächen kann von Mitarbeiter/innen ein enganliegender Mund-Nasenschutz anstelle der FFP2-Maske verwendet werden, wenn der/die Teilnehmer/in ebenfalls die 3G-Regel nachweislich erfüllt. In diesem Fall reicht auch ein enganliegender Mund-Nasenschutz bei den Teilnehmer/innen aus.

Externe Personen (Dienstleister, Besucher/innen)

Externe Personen, die Standorte der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH betreten, haben einen 3G-Nachweis vorzulegen und müssen in geschlossenen Räumen durchgehend einen Mund-Nasenschutz tragen.

Maskentragen in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Betreffend das Tragen von Masken in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH kommunizieren wir die Veränderungen umgehend, wenn wir seitens des AMS bzw. SMS eine entsprechende Information erhalten haben.

Maskentragen bei Seminaren und Kursen des Kompetenz-Zentrums

Seminarteilnehmer/innen sowie Vortragende haben am Beginn der Weiterbildungsveranstaltung verpflichtend einen gültigen negativen PCR-Test (zB den Rachenspültest) vorzuweisen. Während des Seminars oder der Weiterbildungsveranstaltung sind dann alle Teilnehmer/innen sowie die Vortragenden beim Einhalten eines Mindestabstands von einem Meter vom Tragen einer Maske befreit.

Maskentragen im Verein Jugend am Werk

In den Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kunden/innen-Kontakt haben, die 3G-Regel erfüllen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, vom Tragen einer Maske befreit.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (etwa beim Empfang) ist ein enganliegender Mund-Nasenschutz zu tragen.

Bei Beratungsgesprächen kann von Mitarbeiter/innen ein enganliegender Mund-Nasenschutz anstelle der FFP2-Maske verwendet werden, wenn der/die Teilnehmer/in ebenfalls die 3G-Regel nachweislich erfüllt. In diesem Fall reicht auch ein enganliegender Mund-Nasenschutz bei den Teilnehmer/innen aus.

Externe Personen (Dienstleister, Besucher/innen)

Externe Personen, die die Zentrale betreten und einen 3G-Nachweis vorlegen, sind vom Tragen eines Mund-Nasenschutzes befreit.
Ohne 3G-Nachweis müssen externe Personen in geschlossenen Räumen durchgehend einen Mund-Nasenschutz tragen.

An den Standorten liegen ausreichend Mund-Nasenschutz-Masken und auch FFP2-Masken auf.

Allen Personen – unabhängig ob Teilnehmer/in, Bewohner/in oder Mitarbeiter/in, die weiterhin gerne FFP2-Maske tragen möchten, kann diese zur Verfügung gestellt werden.  

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 29. Juni 2021, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (2) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (0 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (2 Infektionen):

  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 16. Juni – Quarantänezeitraum bis 30. Juni 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb LMG (Test am 28. Juni – Quarantänezeitraum bis 12. Juli 2021)

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk