Information Krisenstab 09.02.2021

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 9. Februar 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (4) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Nutzer/in Werkstätte Horizont (Test am 6. Februar – Quarantänezeitraum bis 16. Februar 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb MBA (Test am 8. Februar – Quarantänezeitraum bis 15. Februar 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb LMG (Test am 3. Februar – Quarantänezeitraum bis 13. Februar 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb LMG (Test am 30. Jänner – Quarantänezeitraum bis 9. Februar 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aufgrund der jüngst veröffentlichen neuen Schutzmaßnahmenverordnung ergeben sich einige Veränderungen bei Jugend am Werk.

Testpflicht in den Bereichen Tagesstruktur, Fahrtendienst und Mobilitätsbegleitung sowie vollbetreutes und teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung

In der am 5. Februar kundgemachten 4. Covid19-Schutzmaßnahmenverordnung findet sich in §10, Absatz 4a neben der FFP2-Tragepflicht für Mitarbeiter/innen nun auch die verpflichtende Testung für Mitarbeiter/innen. Der verwendete Begriff „Behindertenheim“ in der Verordnung ist veraltet und der Krisenstab hat sich schon bei früheren Verordnungen um Klarstellung bemüht, der letzte Satz von Absatz 4a stellt aber klar, dass vorrangig Mitarbeiter/innen „mit Bewohnerkontakt“ getestet werden müssen. Zudem wird in §6 Abs4 Zi3 auch der Ort der beruflichen Tätigkeit mit direktem Kunden/innenkontakt explizit erwähnt.

Um die in der Verordnung vorgegebenen Maßnahmen jedenfalls zu erfüllen, sind ab 15. Februar 2021 alle Mitarbeiter/innen (auch Administration und Reinigung) der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH in den Bereichen Tagesstruktur, Fahrtendienst und Mobilitätsbegleitung sowie vollbetreutes und teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung von dieser Testpflicht umfasst.

Für Mitarbeiter/innen bedeutet das, dass bei Dienstantritt die Testung nicht länger als 7 Tage zurückliegen darf und ein negatives Testergebnis vorliegen muss. Zulässig sind Antigen-Tests (Schnelltests) ebenso wie PCR-Tests. Der Nachweis über das Testergebnis muss der/die Mitarbeiter/in für die Dauer von 7 Tage aufheben und bei Bedarf vorweisen – für die Tests bieten sich die Rachenspültests an, die aktuell an den Standorten verteilt werden.

Alle Abläufe betreffend der Nachweispflicht und arbeitsrechtliche Fragestellungen wird der Krisenstab in der Information am Donnerstag, 11. Februar 2021, kommunizieren.

Ausgenommen von der Testpflicht sind die Mitarbeiter/innen in den Kinder- und Jugendwohngemeinschaften, in Projekten der beruflichen Integration, in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH sowie im Verein.

Der Krisenstab empfiehlt aber ganz generell für alle Mitarbeiter/innen die aktive wöchentliche Beteiligung am Pilotprojekt der Rachenspültests. Natürlich können auch andere Testangebote wie die Teststraßen, Checkboxen oder neue Testmöglichkeiten in den Apotheken genutzt werden.

FFP2-Tragepflicht in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH:

„Veranstaltungen zu beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken“ sind laut Verordnung weiterhin möglich. Der Verordnungstext gibt hier vor, dass bei der Durchführung der Dienstleistungen ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten ist, sowie zusätzlich das Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2. Dies ist ab sofort in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH verpflichtend.

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information des Krisenstabs 08.02.2021

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 8. Februar 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (4) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Nutzer/in Werkstätte Horizont (Test am 6. Februar – Quarantänezeitraum bis 16. Februar 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb LMG (Test am 3. Februar – Quarantänezeitraum bis 13. Februar 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb LMG (Test am 30. Jänner – Quarantänezeitraum bis 9. Februar 2021)

·         1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb LMG (Test am 29. Jänner – Quarantänezeitraum bis 8. Februar 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aufgrund der jüngst veröffentlichen neuen Schutzmaßnahmenverordnung ergeben sich auch Auswirkungen auf Jugend am Werk – da heute noch um 17 Uhr relevante Informationen eingetroffen sind, werden wir morgen, Dienstag, 9. Februar 2021, eine weitere Information des Krisenstabs aussenden.

Kostenlose Antigen-Testmöglichkeit in Apotheken

Seit 8. Februar bieten die ersten 400 Pilotapotheken in Österreich (davon rund 80 Standorte in Wien) kostenlose Antigentests an – das Angebot soll bis Ende Februar massiv ausgebaut werden und teilnehmende Apotheken sind online abrufbar. Die Tests werden nur nach Voranmeldung durchgeführt, eine Identifikation mittels e-Card ist verpflichtend. Der Andrang ist bereits sehr stark und die ersten Tage sind ausgebucht, teils die Tests auch bereits vergriffen.

Hinweis betreffend Gültigkeit Rachenspültests

Aufgrund der aktuellen Debatte rund um verpflichtende Tests etwa für körpernahe Dienstleistungen häufen sich auch die Fragen betreffend der Testergebnisse der Rachenspültests im Rahmen des laufenden Pilotprojekts von LEAD-Horizon.

Da es sich bei LEAD-Horizon um einen PCR-Test handelt, der von einem Labor ausgewertet wird, sollte der medizinische Laborbefund auch als Vorlage etwa beim Friseur akzeptiert werden. Dieser Laborbefund wird derzeit auch dann ausgestellt, wenn man den Rachenspültest ohne Video/Foto bzw. Identifikation mit einem Ausweis absolviert. Ab sofort ist aber für die digitale Erfassung im System beim Identitätsnachweis ein Reisepass verpflichtend. Die neuen Testkits (erkennbar an der neuen rot-weiß-roten Flagge) enthalten auch keine Aufkleber mehr, und der Test kann im Testkit durch Einklappen der Laschen verschlossen werden.

Viele Fragen werden auch direkt auf der Seite von LEAD-Horizon beantwortet bzw. können dem Anfrage-Bot gestellt werden.

Gemeinsam gegen Corona!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 28. Jänner 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (1) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb LMG (Test am 24. Jänner – Quarantänezeitraum bis         3. Februar 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Das Pilotprojekt der Rachenspültests ist bislang sehr erfolgreich angelaufen und es wurden insgesamt 4000 Testkits verteilt. Auch alle eingelangten Rückmeldungen sind sehr hilfreich und wir möchten uns für die große Bereitschaft, an dem Pilotprojekt mitzuwirken, herzlich bedanken.

Eine kurze Bitte noch an alle Standorte bzw. Mitarbeiter/innen, die gesammelte Testkits in die Zentrale zur Abholung vorbeibringen – bitte bringen Sie die versiegelten Testkits lose verpackt (zB Sackerl, offene Kiste) und nicht in verschlossenen Kartons, da wir für die Abholung durch die Post die verschlossenen Kartons wieder öffnen müssen.

Danke!

Gemeinsam gegen Corona!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk