Informationen zu Auslandsreisen und Risikogruppen

Risikogruppen

Für Menschen aus der Risikogruppe gelten während der Coronavirus-Krise Ausnahmeregeln. Diese Regeln wurden nun vom Sozialministerium bis einschließlich 31. Juli verlängert. Die entsprechende Verordnung wird in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Aufgrund der besonderen Gefahr, der schwer vorerkrankten Menschen durch die Coronavirus-Pandemie ausgesetzt sind, gibt es für sie in Bezug auf den Arbeitsplatz eine Sonderregelung: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von der Krankenkasse als zur Risikogruppe gehörig eingestuft werden, haben Rechtsanspruch auf Homeoffice. Ist das nicht möglich, so gibt es ein Recht auf Dienstfreistellung.

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Auslandsreise und Coronavirus

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Die Grenzen zu unseren Nachbarländern sind nun offen und viele zieht es für den Urlaub in das Ausland.

Zur Zeit ist viel über arbeitsrechtliche Konsequenzen in den Medien zu lesen und zu hören. Die AK vertritt die klare Rechtsmeinung, dass es nach einem Auslandsurlaub keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen geben kann, selbst dann nicht, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen in einem Gebiet waren, für das eine Reisewarnung gilt.

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