Information Krisenstab 25.11 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mehr als 500 Impfungen wurden bei den Impfstraßen an den Standorten Hirschstetten und Landstraße verabreicht, ein Dankeschön gilt hier den Mitarbeiter/innen vor Ort für die tolle Unterstützung bei den Impfstraßen, von denen nun noch 5 weitere Standorte bis 17. Dezember folgen.

Information betreffend Risikofreistellungen

Seit Montag, den 22. November 2021 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, wieder die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen und können sich damit im Bedarfsfall freistellen lassen, wenn keine alternative Einsatzmöglichkeit besteht. Die Reaktivierung der Risikogruppen-Regelung läuft vorerst bis einschließlich 14.12.2021. In der Zwischenzeit soll eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen erfolgen, auf deren Basis dann eine weitere Regelung lückenlos anschließen kann, heißt es aus dem Sozialministerium.

Weitere Details sind noch nicht bekannt. Wichtig ist, dass COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 1. Juli 2021 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit verloren haben. Betroffene Mitarbeiter/innen benötigen daher ein neues Risiko-Attest ihres behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin.

Die Risiko-Atteste sollen bitte bei den Standortleitungen abgegeben werden. Diese übermitteln sie an die jeweilige Bereichsleitung.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 25. November 2021, 15 Uhr

Bestätigte Infektionen (33) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein (0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (18 Infektionen):

  • 1 Bewohner/in Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Anton-Baumgartner-Straße (Test am 22. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 6. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Herzmanskystraße (Test am 20. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 4. Dezember 2021)
  • 1 Bewohner/in Wohngemeinschaft Finsterergasse (Test am 20. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 4. Dezember 2021)
  • 1 Nutzer/in Werkstätte Alpha (Test am 19. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 19. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Engerthstaße (Test am 18. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Molkereistraße (Test am 18. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 1 Nutzer/in Tagesstruktur Landstraße (Test am 18. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 17. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 1. Dezember 2021)
  • 1 Nutzer/in Tagesstruktur Am Seebogen (Test am 15. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Grundsteingasse (Test am 14. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 28. November 2021)
  • 1 Nutzer/in Tagesstruktur Engerthstraße (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Kuefsteingasse (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Fahrtendienst (Test am 13. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 27. November 2021)
  • 2 Mitarbeiter/in Tagesstruktur Herzmanskystraße (Test am 12. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 26. November 2021)
  • 1 Nutzer/in Tagesstruktur Landstraße (Test am 12. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 26. November 2021)
  • 1 Bewohner/in Begleitetes Wohnen Thaliastraße (Test am 11. November 2021 –  Quarantänezeitraum bis 25. November 2021)

 

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (15 Infektionen)

 

  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 23. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 6. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 22. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 5. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 20. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 3. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 19. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 19. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 2. Dezember 2021)

 

  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 17. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 1. Dezember 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 30. November 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 30. November 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb ZobaEck (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung (Test am 16. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. November 2021)
  • 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 15. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 28. November 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 14. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 28. November 2021)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Risikogruppen-Regelung kommt wieder

Nach ÖGB-Forderung führt Regierung Freistellungsmöglichkeit wieder ein.

Ab Montag, den 22. November haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, wieder die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen und im Bedarfsfall freistellen zu lassen. Die Reaktivierung der Risikogruppen-Regelung läuft vorerst bis einschließlich 14.12.2021. In der Zwischenzeit soll eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen erfolgen, auf deren Basis dann eine weitere Regelung lückenlos anschließen kann, heißt es aus dem Sozialministerium.

Weitere Details sind noch nicht bekannt. Wichtig ist: dass COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 1. Juli 2021 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit verloren haben. Betroffene brauchen daher ein neues Risiko-Attest ihres behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin.

Damit hat der ÖGB einen großen Erfolg erzielt. Erst vor kurzem forderte Ingrid Reischl, die Leitende Sekretärin des ÖGB, die Wiedereinführung der Risikogruppen-Regelung Gerade bei solch einer drastischen Situation brauche es Sicherheitskonzepte, auf die sich die Menschen verlassen können, forderte sie kürzlich. Reischl hatte sich immer wieder für die Ausweitung und Verlängerung der Risikogruppen-Regelung eingesetzt.

Risikogruppen-Regelung schützte vor Ansteckung

Diese wichtige Regelung hat dazu geführt, dass Risikogruppen mit einem ärztlichen Attest vor dem Coronavirus geschützt wurden – entweder durch geeignete Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz oder Homeoffice, und wenn das nicht möglich war, durch Freistellung der Betroffenen. Schon in den ersten Phasen der Krise reagierte die Regierung aber zögerlich und verlängerte die Regelung oftmals erst ein paar Tage vor Ablauf.

Inhalt und Text vom ÖGB.

Information Krisenstab 19.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aufgrund der eben veröffentlichten Entscheidung für den Lockdown mit 22. November möchten wir informieren:

  1. Alle Dienstleistungsangebote von Jugend am Werk bleiben weiter in Betrieb.
  2. Alle Mitarbeiter/innen erscheinen bitte auch ab 22. November 2021 entsprechend ihren Dienstzeiten an den Standorten (ausgenommen Krankenstand, Urlaub etc oder aufgrund von bereits vereinbartem Home-Office) – bitte auch die jeweiligen Voraussetzungen beachten (2G oder PCR-getestet)
  3. Bitte informieren Sie auch die Bewohner/innen, Teilnehmer/innen darüber, dass die Standorte von Jugend am Werk wie gewohnt geöffnet haben.
  4. Die bereits fixierten Impfstraßen von Jugend am Werk finden auf jeden Fall wie geplant statt!!
  5. Alle Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen werden von 22. November bis inklusive 13. Dezember abgesagt.

In der Woche ab 22. November ersuchen wir die Standortleitungen mit ihren Mitarbeiter/innen abzuklären, in welcher Form Home-Office sinnvoll und möglich ist und entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Die Dienstleistungen werden aber im gewohnten Ausmaß weiter angeboten.

Die Standorte müssen ebenfalls in jedem Fall besetzt sein.

Um allen Mitarbeiter/innen die Möglichkeit zu geben, problemlos ihren Dienstort zu erreichen (das sollte in jedem Fall trotz Ausgangsbeschränkungen möglich sein), haben die Standortleitungen Bestätigungen für den Dienstweg erhalten, die bei Bedarf ausgestellt werden können!

Korrektur zur Verhaltensvorschrift in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Für alle Mitarbeiter/innen sowie Teilnehmer/innen gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet).

Bleiben Sie gesund und Danke für Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk